Ruhe vor dem Sturm?

Abstimmung zum Fusionsvertrag vom 16. Februar 2022

Mit den gleichzeitig stattfindenden, ausserordentlichen Gemeindeversammlungen auf der Burg und in Menziken von Mittwoch, 16. Februar 2022, 20 Uhr, steuert die Fusionsprüfung von Burg und Menziken auf ihren ersten Höhepunkt zu.

Die Traktanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlungen von Burg und Menziken unterscheiden sich vor allem in einem Punkt. Nämlich dem Verpflichtungskredit von 377 000 Franken für die Umsetzung des Zusammenschlusses. Dieses Geschäft kommt nur in Menziken zur Abstimmung, weil sie bei einem allfälligen Ja bis zum Zusammenschluss die organisatorisch federführende Gemeinde wäre. Kommt die Fusion schliesslich zustande, wird die vereinte neue Gemeinde Menziken von kantonaler Seite mit rund 12 Millionen unterstützt.

Zweites Ja an der Urne zwingend
Geben beide Einwohnergemeindeversammlungen am 16. Februar grünes Licht zum Fusionsvertrag, ist der Zusammenschluss von Burg und Menziken noch nicht besiegelt. Dafür braucht es erneut eine Mehrheit für den Zusammenschluss im Rahmen der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022.

Der Fusionsvertrag im Detail
Nach der Veröffentlichung von Grundlagen- und Finanzbericht Anfang Dezember 2021 (siehe letzte Meldung) wird nun auch der Fusionsvertrag publik.

Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Menziken und Burg zur Einwohnergemeinde Menziken

Link zu den Informationen der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. Februar in Menziken

Link zu den Informationen der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. Februar auf der Burg

Geschrieben am 17. Januar 2022. Eingetragen unter Allgemein.
 

57365737: Ihre Meinung zu den Zusammenschluss­abklärungen von Burg und Menziken ist erwünscht.

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