Digitaler Auftakt
Info-Stream vom 25. März 2021
Bei den Herbst-Gemeindeversammlungen 2020 in Burg und Menziken sagten die Stimmberechtigen Ja zum Verpflichtungskredit zur Fusionsprüfung. Mit einem Stream über diese Website wird die Bevölkerung am 25. März detailliert über den Projektverlauf informiert.
Bis Veranstaltungen im direkten Kontakt wieder möglich sind
Die Gemeinderäte von Burg und Menziken streben im Zusammenhang mit den Zusammenschlussabklärungen eine fortlaufende und gut verständliche Kommunikation mit der Bevölkerung an. Dies einerseits mit aktuellen Medienmitteilungen beziehungsweise den Sonderseiten im Dorfheftli. Andererseits soll via diesen Blog informiert werden. Er dient neben der Berichterstattung dazu, dass auch nicht direkt am Projekt Beteiligte ihre Meinung einbringen können. Ebenfalls auf dieser Website wird am 25. März ein Video publiziert, das einen ersten Überblick über die Fusionsabklärungen gibt. Diese Art der Informationsvermittlung ist als Alternative gedacht, bis Veranstaltungen im direkten Kontakt mit der Bevölkerung wieder möglich sind.
Beim Namen nennen
«Kopf, Portemonnaie und Herz entscheiden letztlich über eine allfällige Fusion», weiss der externe Projektberater Jean-Claude Kleiner aus langjähriger Erfahrung. Typische «Herz-Themen» sind Name und Wappen einer neuen Gemeinde. Im Auftaktvideo wird darum auch Rolf Kälin referieren. Der Profi-Heraldiker: «Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss jede Aargauer Gemeinde Wappen und Siegel führen. Jedoch können selbst nach einer Gemeindefusion die beteiligten Ortsteile ihre bisherigen Namen und Wappen behalten.»
Mit Blick auf den Start der Zusammenschlussabklärungen sind sich Marcel Schuller und Erich Bruderer, Gemeindeammann von Menziken, einig: «Unabhängig davon, ob es zu einer Fusion kommt oder nicht, liefern die dafür erforderlichen Abklärungen beiden Gemeinden wertvolle Erkenntnisse über den aktuellen Zustand der eigenen Administration und Infrastruktur.»
57365737: Ihre Meinung zu den Zusammenschlussabklärungen von Burg und Menziken ist erwünscht.
Ihr Kommentar soll kurz und bündig sein. Er wird mit vollem Vornamen und Namen der Verfasserin, des Verfassers publiziert; es besteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung. Online sichtbar wird ein Kommentar erst, nachdem er von der Blogredaktion überprüft und freigeschaltet worden ist.